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Gemeinsam zum sicheren und gesunden Unternehmen

Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001)

eco-partner begleitet Unternehmen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung und berät bei der strategischen Planung und Umsetzung eines nachhaltigen Arbeitsschutzmanagementsystems, das sowohl betriebliche Prozesse als auch die Bedarfe der Beschäftigten berücksichtigt.

Sich ändernde Umwelteinflüsse, neue rechtliche Vorschriften sowie die Weiterentwicklung von Wissen und technischer Schutzmaßnahmen sorgen dafür, dass der Arbeitsschutz einem fortlaufenden Wandel unterzogen ist. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist somit wichtiger als je zuvor.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch Betriebsärztinnen und -ärzte zu bestellen. Nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, eine mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten mittels entsprechender Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Zudem müssen die Arbeitsbedingungen fortwährend geprüft werden.

Die Vielzahl an Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit ist für den einzelnen in den meisten Fällen kaum noch zu überblicken.

Der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Arbeitsschutzmanagementsystems unterstützt Arbeitgeber:innen dabei, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vollumfänglich gewährleisten zu können. Ein systematischer Arbeitsschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines vorausschauend handelnden Unternehmens.

Wie sieht Arbeitsschutz mit eco-partner aus?

Fachkundige Beratung

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Unternehmen und ihre Beschäftigten bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir können Unternehmen mit einem weitreichenden Portfolio fachgerecht zur Seite stehen, gerne auch um mehr als nur die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu erfüllen.

Überprüfung und Beurteilung

Wir unterstützen beim Aufbau, der Aufrechterhaltung sowie bei der Optimierung einer (rechts-)sicheren Arbeitsschutzorganisation und berücksichtigen dabei unternehmensspezifischen Gegebenheiten. Wir bieten u.a. eine systematische Überprüfung und Beurteilung des Arbeitssicherheitsstatus, um sicherheitsrelevante Schwachstellen aufzudecken.

 Dokumentation

Wir unterstützen bei der Erstellung und Pflege einer ordnungsgemäßen Arbeitsschutzdokumentation (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Pflichtendelegation).

Beauftragung als externe Fachkraft

Unsere Spezialisten stehen Unternehmen aller Branchen und Größen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung.

Fachkundige Beratung

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Unternehmen und ihre Beschäftigten bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir können Unternehmen mit einem weitreichenden Portfolio fachgerecht zur Seite stehen, gerne auch um mehr als nur die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu erfüllen.

Überprüfung und Beurteilung

Wir unterstützen beim Aufbau, der Aufrechterhaltung sowie bei der Optimierung einer (rechts-)sicheren Arbeitsschutzorganisation und berücksichtigen dabei unternehmensspezifischen Gegebenheiten. Wir bieten u.a. eine systematische Überprüfung und Beurteilung des Arbeitssicherheitsstatus, um sicherheitsrelevante Schwachstellen aufzudecken.

Dokumentation

Wir unterstützen bei der Erstellung und Pflege einer ordnungsgemäßen Arbeitsschutzdokumentation (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Pflichtendelegation).

Beauftragung als externe Fachkraft

Unsere Spezialisten stehen Unternehmen aller Branchen und Größen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych)

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren enorm verändert. Faktoren wie hoher Zeit- und Leistungsdruck, Arbeitsüberlastung, mangelnde Wertschätzung und fehlender Handlungsspielraum nehmen immer mehr zu. Dies hat zur Folge, dass Mitarbeitende vor allem psychisch stark belastet sind.

Wir helfen Arbeitgebern dabei, ihren gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 5 ArbSchG) nachzukommen und gleichzeitig die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern. Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) ermitteln und bewerten wir psychische Belastungen am Arbeitsplatz, die beispielsweise durch Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Aufgaben, Inhalte oder soziale Beziehungen entstehen können.

Als externer Partner und Berater führen wir mit unseren erfahrenen Expert:innen Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen (GB Psych) für Unternehmen durch.

Dabei ist uns Flexibilität besonders wichtig: Basierend auf unserem breiten Portfolio – von Mitarbeitenden-Befragungen über qualitative Arbeitsbereichsanalysen und Expert:innen-Interviews bis hin zu moderierten Workshops mit Führungskräften und Mitarbeitenden – entscheiden die Unternehmen individuell über die Auswahl der Methoden.

Orientiert an den ermittelten Bedarfen erarbeiten wir individuelle Handlungsempfehlungen und beraten bei der praktischen Umsetzung der Maßnahmen. Dabei begleiten wir die Unternehmen von der Datenerhebung und -aufbereitung bis zur Dokumentation.

So können Risiken frühzeitig erkannt, psychische Belastungen gezielt reduziert und Motivation, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden gestärkt werden.

Gern führen wir für Sie folgende Leistungen durch

  1. Durchführung einer Umfeldanalyse (Ortsbegehungen) zur Bestimmung relevanter Anforderungen
  2. Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen, Unterstützung beim Aufbau eines Steuerkreises, bei der unternehmensweiten Planung und Festlegung von Zielen sowie bei jeglichen Kommunikationsprozessen
  3. Implementierung von Prozessen, u.a. zur Gefahrenabwehr
  4. Unterweisung und Qualifizierung von Verantwortlichen und Beschäftigten, Unterstützung bei der Digitalisierung verpflichtender Unterweisungen sowie bei der strukturierten Dokumentation
  5. Bewertung des Arbeitsschutzes, u.a. durch interne Audits, sowie Hilfe bei der kontinuierlichen Verbesserung