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Anträge im Umweltbereich

Genehmigungsmanagement

Wir bieten Unternehmen eine qualifizierte Begleitung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen und im Genehmigungsverfahren.

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Anlagenbetreiber ist hierzu gesetzlich verpflichtet, vor der Errichtung bzw. vor dem (wesentlich geänderten) Betrieb einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einzureichen oder die Änderungen anzuzeigen.

Zweck des anschließenden Genehmigungsverfahrens ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt dabei die meisten der für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen behördlichen Entscheidungen ein (z.B. Baugenehmigungen, Genehmigungen zur Indirekteinleitung von Abwasser, wasserrechtliche Eignungsfeststellungen, Erlaubnisse nach Betriebssicherheitsverordnung).

 

Wofür steht eco-partner im Genehmigungsmanagement?

Die Erstellung der Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren im Umweltbereich erfordert vor allem Zeit, Präzision und ein hohes Maß an breit aufgestellter fachlicher Kompetenz. Diese Kompetenzen gewährleisten wir in besonderem Maße durch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und unsere erfahrenen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich bieten Unternehmen eine qualifizierte Begleitung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen und im Genehmigungsverfahren. Damit sparen Unternehmen vor allem Zeit und mögliche Folgekosten durch Verzögerungen bei der Erteilung der Genehmigung.

Gern führen wir für Sie folgende Leistungen durch

  1. Erstellung von widerspruchsfreien Genehmigungsanträgen und Anzeigen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz für alle Industriezweige und Branchen
  2. Erstellung und Integration von allen sonstigen Anträgen, die im Rahmen des Genehmigungsantrages erforderlich sind (z.B. Antrag auf Indirekteinleitung)
  3. Koordination aller erforderlichen Gutachten (z.B. Schallimmissionsprognosen, Geruchsgutachten, Schornsteinhöhenberechnungen)
  4. Zielorientierte Behördenkommunikation vom Erstgespräch bis zur Umweltinspektion
  5. Begleitung bei wasserrechtlichen Eignungsfeststellungen oder sonstigen wasserrechtlichen Belangen
  6. Gerne überprüfen und dokumentieren wir auch die genehmigungsrechtliche Situation Ihrer Anlage vor oder unabhängig von einem anstehenden Genehmigungsverfahren.