Um die Gefahren für Mensch und Umwelt durch Stoffe und Verfahren, die im Arbeitsprozess Anwendung finden, zu vermindern, fordert der Gesetzgeber für bestimmte Bereiche oder Verfahren die Benennung von qualifizierten Betriebsbeauftragten. Ziel ist es, die betriebliche Eigeninitiative in Unternehmen, z.B. hinsichtlich der Schutzvorkehrungen vor potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen, zu stärken. Fachkundige Betriebsbeauftragte sollen mit ihrer Kompetenz dazu beitragen, dieser Unternehmensverantwortung gerecht zu werden.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen als externe Beauftragte zur Verfügung und helfen damit den Unternehmen bei der Erfüllung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften.
Unsere Beauftragten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Fach- und Sachkunde und sind im Falle des Vorliegens einer Gesetzesgrundlage staatlich anerkannt.