Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) für Unternehmen erweitert.
Unternehmen, die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr (a) in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen, haben die Pflicht zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen (EMS bzw. UMS).
Das Energiemanagementsystem dient dazu, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, den Energieverbrauch im Unternehmen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und hierdurch eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und eine Kostensenkung zu erzielen. Damit wird auch ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes geleistet. Die Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 bietet somit die Möglichkeit, die Energieeffizienz von Unternehmen systematisch in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu erhöhen.