Sich ändernde Umwelteinflüsse, neue rechtliche Vorschriften sowie die Weiterentwicklung von Wissen und technischer Schutzmaßnahmen sorgen dafür, dass der Arbeitsschutz einem fortlaufenden Wandel unterzogen ist. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist somit wichtiger als je zuvor.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch Betriebsärztinnen und -ärzte zu bestellen. Nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, eine mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten mittels entsprechender Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Zudem müssen die Arbeitsbedingungen fortwährend geprüft werden.
Die Vielzahl an Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit ist für den einzelnen in den meisten Fällen kaum noch zu überblicken.
Der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Arbeitsschutzmanagementsystems unterstützt Arbeitgeber:innen dabei, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vollumfänglich gewährleisten zu können. Ein systematischer Arbeitsschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines vorausschauend handelnden Unternehmens.