Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Anlagenbetreiber ist hierzu gesetzlich verpflichtet, vor der Errichtung bzw. vor dem (wesentlich geänderten) Betrieb einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einzureichen oder die Änderungen anzuzeigen.
Zweck des anschließenden Genehmigungsverfahrens ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt dabei die meisten der für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen behördlichen Entscheidungen ein (z.B. Baugenehmigungen, Genehmigungen zur Indirekteinleitung von Abwasser, wasserrechtliche Eignungsfeststellungen, Erlaubnisse nach Betriebssicherheitsverordnung).